Ein
gescheiterter Bluff
Anfang Juli 2017 beruhigen sich die Gemüter im
Haus und mit allen - bis auf eine Person
- rede ich wieder einigermaßen normal. Es kann bekanntlich ein
Mensch nicht in Frieden leben, wenn's dem bösen Nachabarn nicht gefällt. Die Sanierung unseres
Hauses kann nun endgültig angegangen werden, nachdem die Vorarbeit des
im Jahr 2016 gewählten Bauausschusses abrupt gestoppt werden musste.
Inzwischen wurde all das nachgeholt, was unterlassen worden war und wir
sind uns über den Sanierungsumfang einig. Natürlich ist das erste nicht akzeptable Ergebnis Anlass zur Betroffenheit der wenig
erfolgreichen Ausschussmitglieder. Dabei lagen doch alle Vorarbeiten,
die ein Fachmann für mehrere Eigentümer bereits erarbeitet hatte, in Form einer Leistungsbeschreibung auf dem Tisch. Diese hätte man sofort zur
Angebotseinholung und zum Vergleich nutzen können. Da aber allesamt absolute Laien sind,
konnten sie vermutlich nicht erkennen, was sie mit ihrem alternativ
eingeschlagenen Weg anrichteten. Wie konnte es nur dazu kommen?
Es
gibt drei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Die Ausschussmitglieder erkannten tatsächlich nicht die
Wünsche der Miteigentümer.
Die Folge war ein preislich unschlagbares Billigangebot.
Möglichkeit 2
Der Ausschuss wollte eigene Interessen verfolgen
und deshalb keinen fachmännischen Rat oder Fachleute hinzuziehen.
Möglichkeit 3
Die dritte Möglichkeit ist ein Gemisch
unterschiedlicher Interessen und sie resultiert aus vielen
Indizien, die sich aus dem Vorgehen ergeben. Es sieht so aus, als wollte
der Verwalter selbst mit einem konkurrenzlos günstigen Angebot unter
Zeitdruck eine schnelle Beauftragung, um nach dem Ausschalten des
Wettbewerbs ein Nachtragsangebot zur nachhaltigen Sanierung zuzulassen, das den Auftragsumfang
nahezu verdoppelt. Er könnte dazu rigoros jede Schwäche des
Bauausschusses und die Zerstrittenheit einiger Eigentümer genutzt haben.
Natürlich ist es mühsam, dies exakt zu beweisen,
es kann jedoch mit jahrelanger einschlägiger Berufserfahrung im
Vergabewesen folgendes plausibel nachvollzogen werden.
Demnach
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nutze der Verwalter die schweren Dissonanzen
zwischen Eigentümern und dem Rücktritt aller
Verwaltungsbeiratsmitglieder sowie die beiratslose Situation aus, um den Vorsitz in
Ausschüssen
zu übernehmen, denen bisher stets der Beirat vorstand. So konnte er
sich als vermeintlicher Fachmann den Laien anbieten. Besonders gute Voraussetzungen für sein Vorhaben schuf er mit seiner
auslegbaren Formulierung des TOPs "Sanierung" im Protokoll der
Eigentümerversammlung, um einen bestimmten Geschäftspartner im
Handstreich zu beauftragen.
-
Seine Beratung lief darauf hinaus, dass er
einen Handwerker empfahl, mit dem er schon mehrere Häuser renoviert
hatte, der aber wie er nicht mit Bauausführungen nach VOB arbeitet. Also
wurde die bereits vorliegende Worst-Case-Ausarbeitung nach VOB, aus der hervorging, wie
nachhaltig saniert werden sollte, pseudofachmännisch negiert, der
Wunsch nach einer möglichst billigen Lösung seitens der
Bauauschussmitglieder gefördert, um zunächst ein Angebot für das Zuschmieren
von Ritzen und Übertünchen des Hauses einzuholen, wohl wissend, dass
das nicht dem Wunsch aller Eigentümer entsprach. Ein Nachtrag war
bereits ins Auge gefasst. Ein zweites eingeholtes Angebot
erfüllte nur noch den formalen Zweck.
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Es war in der Eigentümerversammlung
festgelegt worden, dass bis zum Jahresende 2016 der
Angebotsvergleich vorliegen sollte, die Eigentümer über die Vergabe
entscheiden und der Auftrag erteilt sein sollte. Das setzt
Zwischenschritte voraus, die vor diesem Termin liegen. Genau die
erfolgten nicht fristgerecht und waren auch vom Ausschuss nicht
vorgesehen.
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Im Februar 2017 - also lang nach Ablauf der
Frist - wurden die beiden Angebote
ohne qualifizierten Preisvergleich vorgelegt, der Billiganbieter
als konkurrenz- und alternativlos bezeichnet und die bevorstehende
Vergabe duch den Bauausschuss angekündigt. Als Druckmittel sollte
dienen, dass die Arbeiten nur bei rascher Beauftragung noch im
gleichen Jahr beginnen könnten. Man hatte kurzerhand die wachsweiche
Protokollformulierung grenzwertig ausgelegt, durch die
selbstverschuldete Verzögerung Zeitdruck erzeugt und wollte die
Entscheidung durch die Eigentümer umgehen.
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Dies führte zum rigorosen Stopp durch mich,
weil ich die Absichten erkannte und das Billigangebot als völlig
unakzeptabel ansah.
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Nach dem Stopp und dem Einsetzen eines neuen
Verwaltungsbeirats sowie eines neuen Bauausschusses lag der Prozess
wieder in Händen der Eigentümer. Nachdem zwischen dem Stopp und der
Eigentümerversammlung von mir mit der ursprünglichen Leistungsbeschreibung weitere Angebote namhafter Firmen eingeholt und
professionell verglichen waren, war allen Ausschussmitgliedern
restlos klar, wie hoch die
Kosten des tatsächlichen Umfangs einer nachhaltigen Sanierung sein
werden.
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Zur ersten Bauausschusssitzung wurde der
Verwalter hinzugebeten, der erneut ungeniert seine eigenen
Interessen vertrat. Es war offensichtlich, dass es eine Verbindung
zwischen ihm und dem Billiganbieter gab, weil er all seine eigenen
Schwächen und die des Anbieters zu einem Paket zusammenschnürte und weiterhin anpries.
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In die Endauswahl kamen auf Betreiben des
Verwalters und einiger Ausschussmitglieder, die die Nachfolge
ihrer Frauen im Ausschuss angetreten hatten, zwei Anbieter, wovon einer der
bewusste Billiganbieter war. Diese
wurden zu Endgesprächen eingeladen.
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Beim Endgespräch lagen nun auch vom
Billiganbieter Kosten für eine nachhaltige Sanierung vor, die nach
spezifischen
Angebotsvergleich nahe beim Wettbewerb lagen. Als das bekannt war
und der Billiganbieter meinte, dass "er gleich so angeboten
hätte, wenn ihm bewusst gewesen wäre, dass nachhaltig saniert werden
sollte", war mir das Spiel endgültig klar, das bisher
gespielt wurde.
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Um aus dieser Gemengelage mit einem blauen
Auge heraus zu kommen, griff der Verwalter zur Notlüge, er habe aus
den Reihen der Eigentümer nie den Wunsch einer nachhaltigen
Sanierung gehört. Ein Mitglied des Bauausschusses meinte ebenfalls,
dies sei íhm auch erst jetzt bewusst geworden. Nach Überprüfung des
Schriftverkehrs konnte diese Aussage aber klar widerlegt werden.
Wichtig ist nun der Zusammenhalt der
Eigentümergemeinschaft, die mit einem Bluff übertölpelt werden sollte.
Auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung müssen nun die richtigen
Entscheidungen getroffen werden, die so gestaltet sein sollten, dass die
Regie und die Abrechnung in neutraler Hand liegen. Das geht nur mit
einem Regelwerk nach VOB mit Verrechnungspreisen und bescheinigten
Stundennachweisen. Jede andere Art der Beauftragung und dazu passende
Regie würde die Fortsetzung bisheriger Vorgehensweisen bedeuten. Alle
Anbieter sind fachlich bestens geeignet. Dort liegt also nicht das
Problem.
Wahrscheinlich wird es noch Nachwirkungen geben,
weil der Bogen des Akzeptablen überspannt wurde. Das ist schade, denn
die eigentliche Verwaltungsleistung ist recht gut. Dass all diese
schrägen Praktiken nur deshalb liefen, um uns Eigentümern etwas Gutes zu
tun, ist wenig glaubhaft. Hausverwaltungen generieren allesamt über ihre
gewachsenen Geschäftsbeziehungen weitere Einkünfte, bei denen auch für
die verwalteten Liegenschaften Vorteile abfallen. Das ist akzeptabel,
nur muss alles im Rahmen bleiben. Verwaltungsbeiräte müssen deshalb rote
Linien ziehen.
So gehe ich nun in die nächsten Monate und werde
wohl bald wieder etwas zu berichten haben.
8.7.2017
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Angebote nach Wunsch...
...und nicht nach Verstand...
...ungeschickt verdreht...
...erfreuen nur widerwillig...
...und fordern ein
konsequentes Vorgehen
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