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Aus der Entfernung gesehen scheinen die
Schäden an der Fassade gar nicht so schlimm zu sein
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Wahrheiten kommen an den Tag
Nun ist die Fassadenrenovierung unseres Hauses in vollem
Gang, nachdem endlose Diskussionen die Sache über zwei Jahre
verzögerten. Interessant ist, dass sich nun all die Fakten erhärten, die von
Anfang an über das erstellte Leistungsverzeichnis bekannt waren und von
einigen Miteigentümern und dem von ihnen und der Hausverwaltung
bevorzugten Unternehmer permanent infrage gestellt wurden. Sie wollten
mit einem konkurrenzlos günstigen Angebot den Wettbewerb ausschalten und den Miteigentümern einen
Vertrag unterjubeln, der eine gewaltige offene Flanke für Nachträge
öffnete und Risiken beinhaltete. Billig ist jedoch nicht günstig! Das begreifen
nun langsam auch die damaligen Protagonisten.
Eine Bauüberwachung durch einen Gutachter wollten diese
Eigentümer ebenfalls nicht, obwohl dieser oder ein Architekt die
Grundvoraussetzung für die VOB-Bedingungen sind, welche die
Beachtung aller
gültigen Normen des Baugewerbes verbindlich festschreiben. Der Hausverwalter
wollte sogar gegen Kostenvergütung die Regie übernehmen, obwohl er vom
Baugewerbe kaum
mehr Ahnung hat, als kundige Eigentümer. Über allem
stand die Hoffnung, dass schon alles gut gehen werde, wie in anderen
Objekten. Glauben und Hoffnung gehören jedoch in den religiösen Bereich!
Die Konfrontation war vorprogrammiert und wurde in aller Entschiedenheit
zu einem guten Ende geführt.
Zug um Zug stellen sich jetzt einige Worst-Case-Szenarien ein, die uns
über die erste Leistungsbeschreibung hinweg längst bekannt waren. Also
war die etwas pessimistischere Sicht richtig, um sich mit der
realistischen Sicht angemessen zu befassen.
Der Fortgang der Arbeiten wird nun vom Bausachverständigen und dem
Beirat mit den verschiedenen Firmen abgestimmt und überwacht. Die
Arbeiten zeigen, dass wir dennoch mit der ausführenden Firma eine gute
Wahl getroffen haben. Wichtig war halt die richtige Ansteuerung.
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Die Balkone
Im Rahmen des Projekts musste von jedem Eigentümer selbst der Zustand
der Balkone überprüft werden, ob Risse in den Bodenbelägen bereits die Bausubstanz schädigen oder in Zukunft schädigen könnten. Wichtig war, dass das Gefälle zum Abfluss der Balkone
wiederhergestellt wurde, damit Regenwasser nicht über die
Balkonvorderkante abfließt und die darunterliegenden Balkone schädigt.
Deutliche Risse in den Fliesen deuteten auf weitere Schäden hin. Die Eigentümer sind laut Teilungserklärung verpflichtet, solche Schäden
zu melden und für Abhilfe zu sorgen. Dem kamen einige Eigentümer jedoch
nicht nach, zwei Balkone waren allerdings bereits erneuert. Nun wurde bei
insgesamt weiteren 6 von 12 Balkonen der Estrich erneuert und die Balkone neu
gefliest.
Wenn es um den Erhalt eines Wertes bzw. eines Gebäudes geht, empfiehlt
sich ganzheitliches Denken. Verantwortungsbewusste Vermieter und Eigentümer folgten dieser Empfehlung. |
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Die
Bauausführung
Auf der Wetterseite des Gebäudes sind viele Risse im Putz, die nach dem
Willen einer
kleinen Gruppe von Eigentümern nur zugeschmiert und überpinselt werden
sollten.
Die gesamte betroffene Wand wird nun armiert und neu verputzt. Angeblich war beim 35 Jahre alten Kratzputz auch keine Grundierung
erforderlich. Der Farbenlieferant lehnte die Haftung für den Deckanstrich ohne
Grundierung ab. Die Grundierung wurde
deshalb von den
restlichen Eigentümern durchgesetzt. Jetzt sog der Putz Unmengen
der angeblich gar nicht erforderlichen Grundierung auf und der Deckanstrich
steht dadurch erwartungsgemäß perfekt. Auch der ausführende Unternehmer
steht jetzt hinter der Grundierung und ist froh über diese Entscheidung.
Die Blumenkübel auf den Balkonen sind teilweise schwer geschädigt und es
muss eine fachgerechte Betonsanierung erfolgen. Hierzu muss ein
Sandstrahlgerät zum Einsatz kommen, wie es bereits in der ursprünglichen
Leistungsbeschreibung vorgesehen, jedoch als nicht erforderlich
abgelehnt worden war. Das wurde in der Angebotsphase total
falsch eingeschätzt. An den Blumenkübeln sollten die starken
Beschädigungen nämlich nur auf rostigem Untergrund zugeschmiert und
überpinselt werden. Auch hier konnte erfolgreich eingegriffen werden.
Der inzwischen mit der Bauaufsicht beauftragte
Bausachverständige überwacht die Maßnahmen und führt Zwischenkontrollen
durch, ob die Arbeiten nach DIN-Normen fachgerecht erfolgen. Am Ende steht die
nachhaltige Sanierung auf Nachweis und zu festgelegten Stundensätzen.
Auch hier bestätigt der Bauunternehmer inzwischen, die Situation falsch
eingeschätzt zu haben und ist froh, dass die Arbeiten nach tatsächlichem
Aufwand abgerechnet werden dürfen. Diese waren bei Auftragserteilung aus
dem Gesamtfestpreis herausgenommen worden, um zu verhindern, dass wegen
des höheren Aufwands aus
Kostengründen an erforderlichen Leistungen gespart wird.
In die Fensterstürze eingelassene Abschlussleisten rissen sich im Laufe der Zeit
durch die falsch ausgelegten Rolläden los. Auch diese Folgen wurden absolut
unterschätzt. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind nun auch hier entsprechende
Maßnahmen nötig, ehe die gesamte Fassade wegen der Risse armiert wird.
Mit dem Neuverputzen des Sockels, der ursprünglich nur abgespachtelt und
gestrichen werden sollte, wird nun der Sockel freigelegt und die gesamte
Einfriedung des Gebäudes neu gestaltet. Die aufwändige Anfrageaktion
durch den Beirat brachte enorme Preisunterschiede zutage. Den
Zuschlag erhielt ein Unternehmer mit dem besten
Preis-/Leistungsverhältnis, der auch den Platz vor dem
Kellerabgang zum Fahrradkeller umgestaltet und fachgerecht pflastert. Beides konnte in erträglichem Kostenrahmen beauftragt werden.
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Mit der neuen Einfriedung werden auch die Kellerfensterschächte
gerichtet und alle Waschbetonplatten durch einen zeitgemäßen Belag
ersetzt, nachdem der abgesenkte Teil aufgefüllt und verdichtet wurde.
Vor dem Haus wird ein Parkplatz für Anlieferungsfahrzeuge erstellt und
zwei Fahrrad-ständer für Besucher eingerichtet. Dazu muss ein Baum, eine
Hecke und ein Grünstreifen entfernt werden. Nachdem die gesamte Fläche
angehoben und frisch aufgepflastert ist, dürfte der große Nutzen der
neuen Fläche das Objekt bereichern.
Die Baubegleitung ist aufwändig
Während des Verlaufs der Sanierung sind viele kleine und größere
Abstimmungen und Hilfsleistungen erforderlich, welche Kosten verursachen,
wenn sie nicht zeitnah und in Eigenleistung erfolgen würden. So war
bereits das intensive Ausdiskutieren aller Notwendigkeiten ein Kraftakt,
der Engagement und Überzeugungskraft erforderte. Die Miteigentümer haben
ein Informationsbedürfnis, dem man gerecht werden muss, damit die
richtigen Entscheidungen getroffen werden. Anderen wiederum scheint
alles egal zu sein. Es macht keinen Sinn, wenn Miteigentümer später
fragen, ob denn niemand an dies oder jenes gedacht hätte.
Ein gutes
Beispiel ist die neue Antennenanlage, bei deren Montage der Zugang zu
jeder einzelnen Wohnung und bei der Montage der Kabelkanäle die
Abstimmung zwischen den Auftragnehmern optimal organisiert werden muss.
Selbst die Auftragsvorklärung der Antennenanlage bis zum perfekten
Angebot war von mehreren Einzelklärungen begleitet, um Kosten zu sparen
und den Nutzen zu erhöhen.
Mir war von vornherein klar, dass das von engagierten und kundigen Eigentümern wahrgenommen
werden sollte, um Missverständnisse auszuschließen, Leerlaufzeiten zu
vermeiden und Arbeiten verschiedener Auftragnehmer kostengünstig zu
koordinieren. Dazu ist allerdings die größtmögliche Präsenz vor Ort erforderlich.
Die von mir freiwillig übernommene Funktion verstehe ich als Hilfe zur
Selbsthilfe und als Dienst für die Eigentümergemeinschaft. Als Lohn
wünsche ich mir die größtmögliche Zufriedenheit mit dem späteren
Ergebnis.
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