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Konsequenz:
AUS für die privaten Gärten!
Doch Hoopla!
Am 28. August 2018 meldet die
Frankfurter Rundschau Änderungen im Mainbogen.
Der ursprüngliche
Altarm quer durch den Mainbogen lässt noch lang auf sich warten!
Der Leinpfad wird nochmals verändert, um zwei Brücken zu sparen und eine Insel
anzulegen.
Er führt nun doch direkt an meinem früheren Garten vorbei,
wobei dessen Nutzung eigentlich weiterhin gewährleistet gewesen wäre.
Die Untere Naturschutzbehörde ordnete damit völlig unsinnig die
Renaturierung an!
Das Gartengelände wird nun doch nicht Teil des Auenwaldes, sondern wird den
Monokulturen der landwirtschaftlichen Nutzung zugeschlagen.
Das ist keineswegs im Sinn der früheren Gartenbesitzer!
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Die
Situation
Freizeitgärtner
im Fechenheimer Mainbogen, die seit Generationen ihre Scholle bearbeiten.
hatten bisher mit allerlei Widrigkeiten zu kämpfen und sie
bewältigten diese engagiert. Sie trotzten dem immer wiederkehrenden Hochwasser, das Verwüstungen und Verschmutzungen mit sich bringt. Sie
haben es jährlich mit Einbrechern, Dieben und Vandalen zu tun. Sie
müssen Obdachlose vertreiben und sich gegen die Verwilderung, die von
ungepflegten Nachbargrundstücken und dem starken wilden Brombeerwuchs
ausgeht, zur Wehr
setzen.
siehe
spezielle Seite zum Thema Hochwasser
Hinzu
kommen die Unbillen des Wetters, vor denen sie sich im freien Gelände - abseits des Fechenheimer Ortsrandes
- schützen müssen. Wen es bisher
besonders hart traf, macht die Bekanntschaft mit Brandstiftern, die alles
zerstörten, was mühsam aufgebaut war.
Feuer
im Mainbogen: Kein einziger Fall wurde jemals aufgeklärt
siehe
spezielle Seite zum Brandanschlag
Es
gibt in Frankfurt am Main nun jedoch eine Entwicklung, die noch wesentlich schlimmer und
zerstörerischer als Feuer und Hochwasser ist. Sie bricht seit 2010 völlig
unvorbereitet über die Gartenbesitzer herein und nahm ihren Lauf durch
politische Entscheidungen, an denen sicher auch der
Ortsbeirat 11 eifrig die ökologischen Tipps und Vorlagen für Fechenheim
lieferte.
Die
kompromisslose Umsetzung der
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
"Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom
12. Mai 2010 durch Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde
ist die
logische Folge. Diese wird nämlich in der Regel nur auf Anweisung oder
nach erfolgten Anzeigen aktiv. Die Maßnahmen im Rahmen der obigen Verordnung
waren nach meiner Ansicht jedoch willkürlich und stellten in ihrer harten Konsequenz praktisch
für die Gartenbesitzer eine Enteignung
dar. Die Landwirte und Jäger bleiben jedoch in den gleichen Bereichen von
derart "umweltschützenden" Maßnahmen verschont. Das kann
durchaus als Unleichbehandlung angesehen werden.
Die Nutzung von "Grabeland", die an vielen Orten ein
historisches Gut darstellt, wird nun von politisierenden Ökotheoretikern
untergraben. Der Naturschutz wird bei der
Umsetzung solcher Maßnahmen als Grundgedanke überzogener politischer
Ziele vorgeschoben. Auf der Strecke bleiben gewachsene
Strukturen, betroffene Gartenbesitzer und letztendlich die Natur selbst,
wenn sie sich selbst überlassen wird. Sicherlich gehen da aber die
Meinungen auseinander.
An
mehreren Stellen des Frankfurter Grüngürtels wurden bereits Gärten und
Freizeitgelände zwangsrenaturiert, indem man die Grundstücke per
Verordnung räumte und sie anschließend einfach der Natur
überließ. Obstbäume und Beerensträucher wurden innerhalb kurzer Zeit von wilden Brombeeren
und Holunderkolonien überwuchert und die gepflegte Vielfalt brutal
zerstört. Verbrämt wird das mit platt missbrauchten Begriffen wie "Auenwälder",
"Grünzonen", "Altarm", "Feldholzinseln" und ähnlichen Wortschöpfungen, die
vermitteln sollen,
hier würde der Natur damit etwas Gutes getan. Das Gegenteil ist jedoch vielfach
der Fall.
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Brandanschläge
in Fechenheim (rote Punkte) |
Der
Fechenheimer Mainbogen
Fechenheimer
Mainbogen südliche Schleife
Frisch
gemähter Grünstreifen zwischen Main, Feldern, Gärten und Feldholzinseln
Der
Fechenheimer Mainbogen könnte eigentlich etwas ganz Besonders sein, wenn
er richtig genutzt würde. Dort herrscht nämlich ein ganz besonderes Reizklima, das
sich positiv auf Mensch und Tier auswirkt. Das scheint mit den
jüngsten Planungen in einigen Bereichen berücksichtigt zu werden.
Jahrhunderte
lang waren Teile des Mainbogens als
Weideland für Pferde und Schafe sowie als fruchtbares Überschwemmungsgebiet genutzt worden.
Das prächtige Weideland und die Feuchtwiesen waren von hohem Wert für
Mensch und Natur. An mehreren Stellen war
der Boden allerdings besonders gut als sogenanntes "Grabeland" geeignet und die
Fechenheimer wissen das bis heute zu nutzen. Deshalb ist es sinnvoll, die
Besonderheiten zu ergründen, um beim gegenwärtigen Reformprojekt ökologische Fehler
zu vermeiden.
Mit
roten Kreisen markierte nicht landwirtschaftlich bewirtschaftete
Erhebungen
Am
Hochwasser 2011, das als mittleres Hochwasser eingestuft werden kann,
erkennt man einen Teil der Besonderheiten des Mainbogens. Die
im Überschwemmungsgebiet liegenden Gebäude am Ende der Starkenburger
Straße und die vier Gartengebiete östlich der Straße sind auf etwas
erhöhten Positionen gelegen, wie auch der schmale nicht überschwemmte
Teil des Ackerlandes im Süden zeigt. Es ist davon auszugehen, dass diese
Flächen vor
dem Ausbau der Wasserwege sicherer waren als das übrige Land und deshalb
diese besondere Nutzung begünstigte.
Fehler
des exzessiven Ackerbaues
Wenn
grundsätzlich der Naturschutz argumentativ zur Umsetzung von Ideen
genutzt wird, muss auch die Landwirtschaft und das Verhalten der
Jagdpächter angesprochen werden. In
der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts mussten die Fechenheimer
Landwirte nach der Einstellung der Pferdezucht neue Verwendung für das Land finden und sie begannen,
zunächst recht
sorgsam mit dem Ackerbau. Es wurde dabei vermieden, das
Niederwild zu vertreiben, weil große abgeerntete Flächen keinerlei Schutz
mehr boten. Noch in den 80er Jahren waren Rehe, Rebhühner und Fasane,
Hasen, Kaninchen und Füchse zu bejagen. Heute sind nahezu all diese
Tierarten wegen der großen Monokulturen verschwunden.
Der
Untergrund des Fechenheimer Mainbogens besteht aus mehreren geschichteten
Lagen Sand und Lehm, auf dem eine relativ dünne Humusschicht sitzt, die
im unbewirtschafteten Bereich früher Feuchtwiesen und fruchtbare
Weideflächen bildeten. Mit der Bewirtschaftung großer
Monokulturen (Erdbeeren, Mais, Rüben, etc.) kamen auch sehr schwerere Maschinen zum Einsatz, wodurch die dünne
Humusschicht zerstört wurde. Man ging bis einen Meter tief in den Boden
und förderte sogar etliche Blindgänger des 2. Weltkrieges dabei nach
oben. Die Oberfläche ist jetzt sehr stark mit Sand und Lehm vermischt,
wodurch die Böden schnell austrocknen und deutlich unfruchtbarer sind. Der Boden
dient heute lediglich als Substrat, das jährlich zur
Ertragsteigerung mit großen Mengen Düngemitteln behandelt wird.
Außerdem muss zusätzlich kräftig bewässert werden. Der starke Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln zur Ertragssteigerung belastet die Böden und die
Natur.
Analysen von Wasserprobenentnahmen belegen das. Offensichtlich
besteht hier jedoch eine stille Duldung.
Riesige
Erdbeerfelder als Monokulturen
Zerstörte
und mit Düngemitteln angereicherte Humus/Lehm/Sandschicht
Der
gesamte Mainbogen muss heute künstlich bewässert werden
Die Untere Naturschutzbehörde
hätte hier jedoch allen Grund, Landschaftsschutz wesentlich aktiver zu betreiben und den Landwirten viel stärker auf die Finger zu sehen.
Sie konzentriert sich jedoch auf Gärtner, die wesentlich sorgsamer
mit der Natur umgehen und sehr aktiv Naturschutz betreiben.
Renaturierung
muss eigentlich dort ansetzen, wo die Natur stark belastet wird und alte
Strukturen wieder hergestellt werden sollen oder müssen. Die Ackerflächen bieten derzeit für
(das nicht mehr vorhandene) Niederwild keinen
brauchbaren Schutz, weil diese Flächen zudem in übertrieben Maß von
Fechenheimer und Offenbacher Hundebesitzern als Auslaufflächen genutzt
und obendrein verkotet werden. Wie an anderen Orten ist es schwer, das
im renaturierten Weideland zweimal
jährlich anfallende Heu wegen des Hundekots normalen Futterzwecken
zuzuführen.
Gärten
sind aktive Landschaftspflege und Naturschutz
Die Gärten des südlichen Mainbogens sind noch weitestgehend im Einklang mit aktiver
Landschaftspflege und werden genutzt, wie seit mindestens 200 Jahren. Das
kann man sehen und nachvollziehen. Kritische Naturschützer bemängeln das
Befestigen von Wegen und den Bau von Hütten, weil dies nicht im Einklang
mit den allerdings erst viel später aufgestellten Naturschutzbestimmungen sei. Angebracht wäre es, derartige
Bestimmungen entsprechend den Gegebenheiten variabler anzuwenden, denn
unsere Altvorderen waren keineswegs dümmer als die heutigen schlauen Gestalter von
Vorschriften.
Infolge moderner
Gartengestaltungsmaterialen und Baustoffen gelingt heute ein besserer Hochwasserschutz
gegen Verschwemmungen und ein
effizienterer Wetterschutz. Beides ist im Mainbogen wegen der besonderen
Gegebenheiten notwendig. Seit Jahren sind die Grundstücke
übrigens nur deshalb eingezäunt, weil
es gar nicht mehr anders geht. Seit 1945 werden die Grundstücke immer
häufiger von Dieben und Vandalen heimgesucht, was sich Ende der 80er
Jahre noch um ein Vielfaches verstärkte, als sich die Grenzen nach Osten öffneten. Auch
toben sich im Mainbogen infolge ihrer Suchtprobleme, aber auch
wegen ihrer Integrationsprobleme immer mehr renitente Jugendliche aus. Zwischen 2003 und 2007
gab es in diesem Bereich viele Brandanschläge, die von den zuständigen
Kriminalstellen nicht aufgeklärt wurden. Der Schaden blieb an den
Geschädigten hängen. Die Einzäunungen dienen
den Eigentümern als Minimalschutz. Ein Schutz durch die Fechenheimer
Polizei ist ohnehin nicht
vorhanden. Die Bürger werden im Außenbereich höflich betreut, aber einfach im Stich gelassen.
Gravierend
können Hochwassereinflüsse werden, wenn man ihnen nicht mit effizienten
und naturnahen Bodenbefestigungen
begegnet. Auch das mag in einigen Punkten den Regeln des modernen
Landschaftsschutzes widersprechen, entspricht jedoch dem
Nutzungsbedürfnis der Besitzer solcher gefährdeten Parzellen, um
Verschwemmungen ihres Landes zu begegnen. Wichtig ist doch, dass diese
Maßnahmen der Natur nicht schaden!
Historisch
ist die Bedeutung der freien Gärten im Mainbogen auch wegen der Versorgung der Bürger in Krisenzeiten. In diesen Situationen war die
Selbstversorgung stets von großer Wichtigkeit. In der heutigen Zeit, in
der
der Fokus auf gesunder Nahrung liegt, liefern Gärten einen
wertvollen Beitrag zur gesunden Nahrungspalette. Auch das scheint die Protagonisten der
Renaturierung nicht zu interessieren. Sie
erkennen nicht den wahren Wert der historisch gewachsenen Gärten. Sie stören sich nur daran, dass es in der Natur,
die für Alle da sein soll, noch einige
individuell genutzte Parzellen gibt.
Auswirkung
von Schifffahrt und Wasserständen
Fest
mit dem Fechenheimer Mainbogen sind Fluss-Schifffahrt und Wasserstände verbunden. Im Mittelalter und bis zum Beginn der Dampfschifffahrt um 1830 konnten wegen der geringen Wassertiefe nur Schiffe
mit einer Tragfähigkeit von 10 bis 20 Tonnen den Main befahren.
Flussaufwärts wurden sie "getreidelt", das heißt, von Pferden
gezogen. Hier war Fechenheim ein wichtiger Ort zum Pferdewechseln, weil hier Pferde gezüchtet und vermietet wurden. Der
Fechenheimer Mainbogen war ehemals reines Weideland, auf
dem sich Pferde erholten, wenn sie stark abgemagert von Aschaffenburg oder Würzburg zurück kamen. Das
besondere Klima des Mainbogens wurde dabei genutzt. Dies ist in
der Historie Fechenheims nachzulesen.
Zwischen
1846 und 1876 wurde eine Wasserregulierung durchgeführt, die eine
Fahrrinne von mindestens 90 cm Tiefe und eine Breite von 26 Metern ergab.
Wichtigste Bauwerke waren Buhnen und Parallelwerke, die sich auch auf den Wasserstand
und die Fließgeschwindigkeit auswirkten. Das Aufstauen hob den
Wasserstand. Der
Fechenheimer Mainbogen dient dem Schutz des Hochwasserdammes von Offenbach
und als wichtige
Retentionsfläche. Wer den Fechenheimer Mainbogen trotz der
wiederkehrenden Überschwemmungen nutzte, musste
mit den Konsequenzen leben und macht das übrigens bis heute. Die Gartenbesitzer haben sich
längst mit dem Main arrangiert und Behörden hatten deswegen ebenfalls
nie Probleme.
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Vor 20
Jahren angelegter Auenwald
Im
Inneren des Auenwaldes
Vom
Jagdpächter gepachtete städtische Parzelle
Abgestellter
Bauwagen des Jagdpächters
Starkenburger
Straße beim Hochwasser 2011
Zufahrt
zu den Gärten nach dem Hochwasser
Breiter
Feldweg zu den Ackerflächen
Sandige
Lehmböden mit jungen Maispflanzen
Mit
Bodenfolien gepflanzte Maisfelder
Lehmige
Pfützen mit Pflanzausfällen
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Die
historischen Gegebenheiten
Um
spezielle Naturgegebenheiten und praktische Lebensweisen verstehen zu können,
bedarf es der Würdigung der Historie eines von Planungen betroffenen
Bereichs. Bei der geplanten Umgestaltung des Fechenheimer Mainbogens kam das
offensichtlich zu
kurz. Man kann das speziell an der
im Frankfurter Grüngürtel willkürlich festgelegten Zone II des
Fechenheimer Mainbogens belegen.
Dort befinden sich 5 Gärten (siehe
Pfeil im obigen Titelbild) im Privatbesitz, die heute eine in städtischem Besitz
befindliche Parzelle einbezieht (am rechten Rand einer ungepflegten Feldholzinsel
ähnlich). Zwei der 5 Gärten befinden sich in einem
vorbildlich gepflegten Zustand mit gesundem Baumbestand, bearbeiteten
Anbauflächen, Nutz- und Ziergehölzen. Zwei Anlagen
befinden sich gerade in einer Art Umstrukturierung und eine Parzelle ruht derzeit infolge Erbregelungen.
Gärten
im Frühjahr 2007 mit Feldweg und städtischem Grundstück (am rechten
Rand)
Alle Gärten
wurden den ganz speziellen Anforderungen eines Überschwemmungsgebietes angepasst, um gravierende
Hochwasserschäden, wie Landwegspülungen und Zerstörungen der
Einfriedigungen entgegen zu wirken. Wege sowie Wetter- und
Geräteunterstände sind seit über 70 Jahren als Teil der
praktischen gärtnerischen Landschaftspflege befestigt.
Aus den Flurplänen
geht eindeutig
hervor, dass die Flurstücke 498 bis 503 als "Grabeland"
gekennzeichnet sind und dass speziell zu diesen Grundstücken ein von der
Starkenburger Straße abgehender Feldweg gehört, der exakt am Flurstück
503 endet. Dieser Weg muss bereits kurz nach 1819 entstanden sein, als zu diesem
Zeitpunkt die Starkenburger Straße bis zum Main verlängert und eine
Schiffsbrücke nach Offenbach betrieben wurde. 1874 wurde der
"Offenbacher Ruderverein" (ORV) gegründet und der heutige
"Schlossblick" gebaut. 1887 wurde dann 1000 m
flussabwärts eine feste Brücke über den Main gebaut und die
Flussbrücke wieder außer Betrieb genommen. Danach betrieb man bis 1952 an der Starkenburger Straße eine
Personenfähre nach Offenbach.
Das
folgende Foto zeigt eine Luftaufnahme von 1945, auf dem der Zustand der
Gärten und die nahen Bombentrichter zu erkennen sind. Es wäre ratsam,
vor den geplanten Gelände- umgestaltungsmaßnahmen die betroffenen
Bereiche au f Kampfmittelrückstände zu unteresuchen.
Rot
markiert ist mein Gartengrundstück.
Alle
Gärten waren zu diesem Zeitpunkt bewirtschaftet und mit Hütten versehen.
Luftbild
1945 mit Bombentrichtern an den Gärten
Quelle: Fechenheimer Geschichtsverein
Die
Nutzung der Gärten durch meine Familie geht nach gesicherten Erkenntnissen bis mindestens auf
das Jahr 1896 zurück. Es ist davon
auszugehen, dass die genannten Gärten (Bezeichnung Grabeland) schon
seit 1820
betrieben werden. Aus
einer unten abgebildeten Urkunde geht hervor, dass das
Grundstück am 21. November 1898 infolge einer Erbregelung innerhalb meiner Familie
den Besitzer wechselte.
Politische Kräfte im
Frankfurter Rathaus scheinen heute völlig
losgelöst von der Historie zu entscheiden. Plötzlich sind diese uralten Gartenanlagen in ihrem Bestand gefährdet, obwohl sie offiziell als "Grabeland"
ausgewiesen sind und über 200 Jahre lang dort betrieben werden. Die
ambitionierten Grüngürtelplanungen der Stadt Frankfurt von 2007 und 2010, bei denen man
offensichtlich nicht sorgfältig genug vorging, sollen jetzt rigoros umgesetzt
werden.
Man teilte den Grüngürtel
einfach in
2 Zonen ein, für die unterschiedliche Nutzungen gelten. "Grabeland" ist in
Zone I generell geschützt, in Zone II jedoch nicht. Gärten in Zone II
sollen jetzt, nach 200 Jahren, geräumt werden, weil sie in den neuen Plänen nicht entsprechend als
"Grabeland" ausgewiesen wurden. Wären die
Grundstücksbesitzer vorher über die Absichten informiert und angehört
worden, wäre wahrscheinlich gerechter geplant worden.
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Planungen
der Stadt Frankfurt im Fechenheimer Mainbogen
Die
Präsentation der Planungen, die am 27. September 2013 in Kassel
vorgestellt wurde, enthält leider keine belastbaren schriftlichen Informationen. Erkennbar ist jedoch eine Auen- landschaft mit
Wasserflächen im erweiterten Uferbereich und Renaturierungsflächen (gelb
markierte Fläche mit Wasserflächen) quer über die Mitte des Mainbogens,
die dem alten Flusslauf folgen. Die unteren Seen inmitten des Auenwaldes
haben direkten Zugang zum Main, was die Ansiedlung von Schwimmvögeln und
eine üppige Fauna und Flora begünstigt. Vom Schlossblick am Ende der
Starkenburger Straße bis zum Friedhof führt ein neuer Radweg, der mit
dem uralten Feldweg zu den Gärten (rot/schwarze Markierung) beginnt und
danach verlängert werden müsste.
Kopie
aus der Präsentation "Landnutzungsvielfalt
und Naturschutz im Verdichtungsraum"
von
Volker Rothenburger, Stadt Frankfurt am Main - Untere Naturschutzbehörde
zur
Bundesfachtagung Naturschutzrecht: Landnutzung in der offenen
Kulturlandschaft
Kassel,
27. September 2013
Nach
den Planungen entsprechend obiger Zeichnung entstünde eine Auenlandschaft im
Ufer- bereich und ein
Feuchtwiesen- und Seen- und Brutgelände inmitten sowie anstelle von Monokulturen, was
ausdrücklich zu begrüßen wäre. In
dieser Planung stören jedoch die Gärten, die stillgelegt werden sollen, in
keiner Weise. Zumindest ist nicht zu erkennen, warum die Äcker in Zone II
geschützter sein sollen als die Gärten, in denen aktiver
Landschaftsschutz betrieben wird.
Offensichtlich
wurden diese Planungen noch einmal überarbeitet, wie aus der Information
des Umweltamts vom 20.11.2014 hervor geht. Dort ist die unten stehende
Zeichnung entnommen, in welche die Lage der Gärten eingezeichnet ist, die
jetzt renaturiert werden sollen. Hier stören die Gärten nun tatsächlich, weil sie bei
der Umgestaltung als Auenwald ihrer Zufahrt beraubt werden.
Der
quer durch den Mainbogen geplante Altarm und die Geländegestaltung ist
jedoch ein enormer Zugewinn für die Natur und die Wegeführungen werten
die Freizeitnutzung deutlich auf. Sie ist wesentlich schlüssiger als die
vorhergehende Planung, die wohl als Schnellschuss aus der Blickrichtung
eines Offenbacher Behördenfensters entstand.
Es
wäre übrigens durchaus sinnvoll gewesen, die Gartenbesitzer vor Zustellung der
Renaturierungsverfügung ausführlich zu informieren. Inzwischen wurde
bereits zwischen der Karl-Ulrich-Brücke und der Starkenburger Straße mit den
ersten Landschaftsgestaltungsmaß- nahmen begonnen, wie die Frankfurter
Rundschau am 17.12.2014 ausführlich berichtete.
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Das
Jahr 2015 wird wohl das letzte Gartenjahr werden, in dem noch einmal all
das genossen werden kann, was über viele Jahre aufgebaut wurde. Es ist
jedoch nicht einfach, vor dem Hintergrund der darauf folgenden
Renaturierung im Jahr 2016 normal zu empfinden. Vor einigen Tagen fand ich
in den Unterlagen meines Großvaters ein koloriertes Foto aus dem Jahr
1920, das den Schäferwagen an dem Ort zeigt, an dem er seitdem steht. Er
steht auf dem Grundstück neben meinem Garten und wird wohl ebenfalls der
Renaturierung zum Opfer fallen, wenn ihn der Fechenheimer Geschichtsverein
nicht rettet.
Ein
Lichtblick ist die jüngste Planung für die Umgestaltung des Fechenheimer
Mainbogens. Zwar wird dabei die geschichtliche Bedeutung des Mainbogens
nicht annähernd gewürdigt, der Natur jedoch wieder ein wertvoller Raum
zurückgegeben. Besonders zu begrüßen ist die Reduzierung der
naturfeindlichen Landwirtschaft, die bereits große Schäden an der Natur
anrichtete. Auf den geplanten Feuchtwiesen am rekonstruierten Altarm des
Mains werden sich wieder Störche, Reiher und Schwimmvögel ansiedeln.
Auch im Auenwald wird sich wieder Niederwild ansiedeln und es ist nicht
auszuschließen, dass auch der Bieber wieder heimisch wird. Diese Aussicht
stimmt mich versöhnlich und ich werde mit einem weinenden und einem
lachenden Auge meine Scholle im Jahr 2016 verlassen. Hier jedoch noch
einmal ein kleiner Rückblick auf den als Freizeitgelände umgestalteten
Garten.
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Fauna
und Flora im Gartenbereich
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Im
Fechenheimer Mainbogen herrscht eine große Artenvielfalt, die bis
an die Gärten heran reicht und auch vom Garten Besitz ergriff. Im
Frühjahr zieht ein Fuchs seine Jungen direkt neben dem Garten auf,
ohne jedoch die Nähe zu suchen. Grün- und Buntspechte, Kleiber,
nahezu alle Meisen- sorten, Rotkehlchen, Heckenbraunellen,
Zaunkönige, Amseln, Drosseln, Gartenrotschwanz, Buchfinken, Eichelhäher,
Stieglitze, Feldsperlinge, und Stare sind willkommene
Gäste, die teilweise in den vielen Nistkästen, den Hecken und in
andern Nisthöhlen brüten. Im Winter werden sie natürlich
gefüttert. Auch die Eichhörnchen kommen nicht zu kurz. |
Eine
Reminiszenz an die frühere Nutzung des Mainbogens stellt die alte
Feldschmiede dar |
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siehe
auch "Garten im Laufe der Jahreszeiten"
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Zustand
bereits "renaturierter" Flächen im Mainbogen
Im
Vergleich zum Zustand des exemplarisch vorgestellten Gartens sind hier
Bilder von Flächen zu sehen, die bereits der jüngsten Planung zum
Opfer fielen. Sie sollen verdeutlichen, was die Behörden bisher im speziellen
Fall unter Natur- und Landschaftsschutz verstehen und die Alternative zum
jetzigen Zustand meines Gartens darstellen.
Nach
Kündigung vor ca. 6 Jahren "renaturierter" Garten neben
Kleingartenanlage STARKENBURG
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Ehemalige
Gärten im nordöstlichen Bereich des Mainbogens
Kontrast:
Gepflegter Garten, der stillgelegt werden soll
Die
Bilder zeigen eindrucksvoll, dass die Renaturierung nach Frankfurter Art
nur bisher nur ein Akt der Verwilderung ist und dass der Kontrast zu
bewirtschafteten und gepflegten Gärten eine völlig andere Qualität der
Landschaftspflege darstellt.
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Brombeeren
erobern die Baumwipfeln
Obstbäume
verwildern
Garten,
der ein Jahr nicht bewirtschaftet wurde |
Probleme
mit der Fortsetzung der traditionellen Nutzung
Arbeitsintensiv
gepflegte Gärten sind meistens in Händen der ältern Generation.
Deswegen ist der Fortbestand dieser Gärten zusätzlich gefährdet. Die
Fortsetzung des Betriebes der historischen Gärten wird problematisch und gelänge nur, wenn engagierte Nutzer dies weiter
betreiben. Dem Zeitgeist entsprechend hat ein Garten für junge Menschen
eine andere Bedeutung. Die Erholung und der Freizeitspaß spielen in
unseren Ballungsräumen eine große Rolle, weniger der großflächige
Gemüseanbau und die Landschaftspflege. Wegen des fortgeschrittenen Alters der derzeitigen Besitzer
ist absehbar, dass rein körperlich in naher Zukunft Konsequenzen zu ziehen sind. Jedoch
nicht auf diese Art!
Bei
der Weiterveräußerung spielt der Nutzwert der Gärten die entscheidende
Rolle. Bei einem Verkauf werden natürlich
auch Maschinen und Geräte überflüssig. Dabei handelt es sich speziell um
Stromaggregate, Wasserpumpen, Rasenmäher, Vertikutierer,
Häcksler, Schubkarren und umfangreiche Gartengeräte. Tische, Bänke,
Sonnenschirme, Liegen, Polster und Pflanzgefäße gehören ebenfalls dazu.
Das
alles kann nur einigermaßen zufriedenstellend veräußert werden, wenn der Bestand
der Gärten gesichert ist. Der Entzug der Nutzung seitens der Behörden
stellt in letzter Konsequenz eine Enteignung dar. Es wäre aber zu kurz
gedacht, dass der sich bildende Widerstand gegen die Behördenwillkür nur
rein materielle Gründe habe. Es geht mir persönlich auch um ein Stück zu schützende
Fechenheimer Geschichte und den Erhalt einer sinnvollen Tradition. Das
allerdings stellte sich später als Illusion heraus.
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Das
wird wohl bald
der
Vergangenheit angehören
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Der
Kampf mit den Behörden beginnt
Ende
Juni 2014 fand der erste Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde statt,
als von den Objekten Fotos gemacht wurden und ich damit konfrontiert
wurde, dass ich demnächst zur "Renaturierung" des
Privatgrundstückes aufgefordert würde. Meine Leser können hier den
Verlauf der Angelegenheit und letztendliche Konsequenz nachvollziehen.
Siehe
auch diesen
Bericht
Am
10. Oktober 2014 traf der angekündigte Brief zur "Durchführung des
Bundesnaturschutz- gesetzes und der Landschaftsschutzverordnung
'Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main' "ein.
Damit ist der Kampf um meine Gartennutzung eröffnet.
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10.10.2014
In
äußerst sachlicher und moderater Form trug die Untere
Naturschutzbehörde ihr Anliegen vor, zu dem ich nun bis zum 31.10.2014
Stellung nehmen muss. Die aufgezeigten Alternativen sind
diskussionswürdig und werden vermutlich innerhalb der gesetzten Frist in
einem persönlichen Gespräch behandelt. Vieles hängt jetzt auch vom
Verhalten meiner Gartennachbarn ab, die ebenfalls diesbezügliche Post
erhalten haben. Einer der Nachbarn kaufte erst kürzlich seine Parzelle
von der Stadt Frankfurt, ohne dass er auf das bestehende Problem
aufmerksam gemacht wurde. Er investierte bereits in die Herrichtung des
Gartens und sieht sich nun getäuscht. Mein direkter Nachbar besitzt eine
Parzelle und pachtete von der Stadt eine weitere dazu. Diese Parzelle wird
ihm wahrscheinlich gekündigt, wodurch zwischen beiden Gärten eine
ungepflegte Wildnis entsteht, die Naturschützer gern als
"renaturierte Fläche" bezeichnen. Die Untere
Naturschutzbehörde setzt allerdings nur um, was politisch gewollt ist und
wozu sie beauftragt wird. Es hat den Anschein, als wäre von der Unteren
Naturschutzbehörde der tatsächliche ökologische Wert dieser freien
Gärten erkannt und bisher still geduldet worden.
Genau
um diese stille Duldung geht es jetzt und um die Frage, was zuerst
existierte - die historische Nutzung oder die Gesetze und Verordnungen,
die sich über diese Nutzungen hinwegsetzten, ohne jemals mit den
Eigentümern in Kontakt getreten zu sein. Hier gibt es den juristischen
Sachverhalt der "Großvaterrechte", die einen zeitlichen
Aufschub ermöglichen.
Sieht
man sich den Grüngürtelplan an, so stellt man fest, dass inmitten der
als Zone 2 ausgewiesenen Flächen immer wieder Flächen als Zone 1
ausgespart sind. Hier handelt es sich um Flächen mit historischer Nutzung
als Grabeland oder um Flächen, in denen Nutzungen ausdrücklich
erlaubt sind. In der neuen Verordnung zum Grüngürtel wird Grabeland
als geschützte Nutzung ausgewiesen. Es stellt sich also die Frage, ob
hier im Planungsamt bei Erstellung des Grüngürtelplans geschludert wurde
und deswegen eine Änderung erfolgen muss.
Eine
andere Frage ist die Art des Hochwasserschutzes. In den Gärten wurden
Materialen, Anpflanzungen und Baumaterialen verwendet, die
Hochwasserschäden minimieren. Das ergab sich während der langjährigen Nutzung, weil
man nach einem Hochwasser nicht immer wieder bei Null anfangen wollte.
Hinzu kommt, dass sich durch den Wegfall der Staustufe Mainkur die
Hochwassergefahr erhöhte, worauf Nutzer der Überschwemmungsgelände
keinen Einfluss hatten, jedoch wesentlich stärker betroffen waren.
Es
gibt durchaus Ermessensspielräume, die reine Paragrafenreiterei mit
sinnvollem Leben erfüllen könnten. Es wird sich zeigen, wie weltoffen
die Diskussionen verlaufen werden.
Am
15.10.2014 schrieb ich folgende Mail an die zuständige Mitarbeiterin der
Unteren Naturschutzbehörde:
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Aktenzeichen
79.22.3-1,2-E14-0279-b-Me - Die Weidenstücker, Flur 20, Flurstück
502
und
AZ 23.21.3-V-129
Sehr
geehrte Frau
,
Ihr
Schreiben vom 8. Oktober 2014 habe ich erhalten und bin jetzt über
Ihren Standpunkt informiert. Gleichzeitig bieten Sie ein Gespräch
innerhalb der zur schriftlichen Stellungnahme gesetzten Frist an.
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob das Gespräch die
schriftliche Stellungnahme ersetzt, damit ich mich keines
Versäumnisses schuldig mache.
Bitte
haben Sie dafür Verständnis, dass ich zunächst die rechtliche
Seite, die sich aus der historischen Nutzung ergibt, klären
möchte. Hierzu ist der gesetzte Termin nicht ausreichend.
Das
gleiche terminliche Problem hat mein Gartennachbar Herr
.
Zu
der aus meiner Sicht historischen Nutzung meines Gartens möchte ich
betonen, dass dieser bereits seit vor 1900 in direkter Erbfolge
genutzt wird, als es all diese Bestimmungen noch gar nicht gab.
Fechenheim wurde erst 1922 eingemeindet. Dokumente, wie sie von
Ihnen gefordert werden, sind nicht mehr zu erhalten. Dagegen kann
geltend gemacht werden, dass es noch nie eine Beanstandung seitens
Ihrer oder einer anderen Behörde gab und aus dem Stillhalten trotzt
mehrmaliger Inspektionen in meiner Gegenwart von einer stillen
Duldung ausgegangen wurde. Grund könnte die übliche
Großvaterregelung oder ein angenommener Bestandsschutz sein, wie es
das Gesetz in bestimmten Situation vorsieht. Das ist also nicht mein
Versäumnis, führte jedoch zur Aufrechterhaltung der bestehenden
Infrastruktur und aller Hochwassersicherungsmaßnahmen.
Das
alles bedarf einer gründlichen Klärung, ebenso, wie in unserem
hohen Lebensalter die geforderte Renaturierung umgesetzt werden
kann. Wir bitten Sie um eine Terminverlängerung
bis
zum 31.12.2014.
Davon
unberührt bliebe bei entsprechend späterer Einigung der letzte
Endtermin für den möglichen Abschluss der Maßnahmen der
31.12.2016. Es entstünde Ihnen als Behörde also kein Nachteil. Die
Angabe "ca. 2 Jahre" möchten wir für das weitere
Vorgehen konkretisiert bzw. terminiert wissen.
Abschließend
möchte ich Sie auf meine spezielle Webseite http://www.klee-klaus.de/fechenheimer_mainbogen_gruenguertel.htm
hinweisen, aus
der meine bisherigen Recherchen in eigener Sache veröffentlicht
sind und der weitere Verlauf der Sache dokumentiert werden. Im Sinne
der fairen Gleichbehandlung aller Nutzer des Fechenheimer
Mainbogens, der von der Stadt Frankfurt geplanten
Renaturierungsmaßnahmen sowie eines sinnvollen Landschafts- und
Naturschutzes möchte ich, dass mein Standpunkt einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich ist.
Kommt
es zu einer notwendigen schriftlichen Stellungnahme, würden sich in
dieser alle bis dahin gesammelten Fakten wiederfinden. Sie erhalten
hierdurch einen gewissen Vorlauf. Vielleicht ergibt sich daraus ja
ein aus meiner Sich erforderlicher Klärungs- und
Nachbesserungsbedarf bei den zuständigen Planungsbehörden für den
Grüngürtel, speziell hinsichtlich der Ausweisung von Grabeland
(Schutzzone 1), das in der Verordnung vom 12. Mai 2010 Bestandschutz
genießt und im Mainbogen vergessen wurde.
Der
Wunsch zur Terminverlängerung könnte also auch Ihnen entgegen
kommen und ich bitte Sie, diesem Wunsch für mich und Herrn
nachzukommen. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns
außergerichtlich einigen werden und es zu keinen
unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen kommen wird.
Mit
freundlichem Gruß
Klaus
Klee
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21.
Oktober 2014
Die
Ansicht, es würde "ein Kampf mit den Behörden" werden, stellt
sich als falsch heraus. Dem Wunsch nach einer Fristverlängerung für die
Anhörung bis zum 31.12.2014 wurde bereitwillig stattgegeben. In einem
Telefonat zum gegenwärtigen Stand der Klärungen erfuhr ich,
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dass
die Überprüfung aller Unterlagen der betreffenden Behörden ergab,
dass es behördenseitig zu keinem Zeitpunkt weder einen Antrag auf
Genehmigungen gab, noch etwas genehmigt wurde. Zumindest gilt das bis
zum Zeitpunkt, zu dem die Frankfurter Aufzeichnungen zurückgehen.
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Nutzungsveränderungen
egal welcher Art werden mit der öffentlichen Bekanntgabe in den
einschlägigen Medien wirksam. Die Kenntnisnahme wird damit als
erfolgt angesehen.
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Die
Planungen sind mit dem regionalen Flächennutzungsplan abgestimmt,
für den das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig ist.
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Was
im Fechenheimer Mainbogen umgesetzt wird, ist der politische Wille,
hinter dem die Interessen der Eigentümer zurückstehen.
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Rechte
auf Nutzungen und Bebauungen können nicht historisch abgeleitet
werden.
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Die
Renaturierung ist unwiderruflich, es kann jetzt nur noch um die
Modalitäten gehen, für die das Liegenschaftsamt zuständig ist.
Nun
geht es darum, mit einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen. Wie
meine Recherchen bei bereits Betroffenen ergaben, könnte ein
Verkaufspreis von bis zu 10 €/m² erzielt werden, wenn die Stadt
Frankfurt als Käufer auftritt. Das steht allerdings im Widerspruch zu
einem Kauf gleichen Grabelands nur 50 m von meinem Flurstück entfernt.
Hier erwarb kürzlich ein neuer Eigentümer nach eigenen Angaben 377 m²
Land für 9.500 € (inkl. Anwaltskosten), was einem Preis von ca. 25
€/m² entspricht. Nun ist er ebenfalls von der Renaturierung betroffen
und fühlt sich von der Stadt Frankfurt arglistig getäuscht und über den
Tisch gezogen.
Hier
scheinen einzelne Bereiche der Stadtverwaltung nicht zu wissen, was in
anderen Bereichen läuft. Im vorliegenden Fall stammt das Flurstück aus
einem Nachlass, der vom Sozialamt abgewickelt wurde, weil keine
Angehörigen mehr existierten. Sämtliche Kosten der Nachlassauflösung
scheinen auf den Grundstückspreis aufgeschlagen worden zu sein. Das
Grundstück wurde über eine Nachlassverwertungsgesellschaft als
"Waldstück" verkauft. Von der bevorstehenden Renaturierung war
nie die Rede. Verkauft der Eigentümer jetzt an die Stadt zurück,
entsteht ihm ein Verlust von ca. 6.000 € zuzüglich der
Renaturierungskosten. Hier wird es wohl keine außergerichtliche Einigung
geben.
Ein
ganz anderes Problem hat die Eigentümerin des Nachbargrundstücks zur
Rechten. Auf dem nicht mehr bewirtschafteten Grundstück stellte der
Jagdpächter vor vielen Jahren einen großen Bauwagen (siehe Bild weiter
oben) und einen alten Schäferwagen in der Annahme ab, es handele sich um
ein städtisches Grundstück (!?). Beide Wagen sind inzwischen von wilden
Brombeeren überwuchert, weil sie seit Jahren nicht mehr benutzt werden.
Nun obliegt es der betagten Eigentümerin, die Entsorgung einzuleiten.
Hier sollte es eigentlich behördliche Konsequenzen für den rigorosen
Jagdpächter geben.
In
den übrigen Gärten ist die Lage weitestgehend klar, wenn auch
schmerzlich. Hier ist jedoch die Begleitung seitens der Unteren
Naturschutzbehörde sehr bürgerfreundlich, was wohl auch der kompetenten
und angenehmen Art der städtischen Mitarbeiterin zu verdanken ist, die
eine gütliche Regelung ohne zusätzliche Härten anstrebt und jede
Konfrontation vermeidet.
Für
meine Blauäugigkeit in der Vergangenheit muss ich jetzt wohl einen hohen
Preis zahlen. Dennoch bin ich von der Sinnhaftigkeit der politischen
Entscheidung nicht überzeugt, weil von dem, was ich installierte, absolut
nichts der Landschaft, Fauna und Flora schadet. Gesetze und Verordnungen
rangieren vor dem Menschenverstand. Das kann man beklagen, ändern kann
man es nicht.
5.
November 2014
Heute
wurde mir der Vertrag über den Rückbau meines Gartens übersandt, den
ich bis zum 31.12.2014 unterschrieben zurücksenden soll. Da mir noch
einige Details unklar waren, klärte ich diese letztendlich telefonisch
recht zufriedenstellend. Ablauftechnisch sind nun alle Fragen geklärt.
Offen ist nun noch, zu welchen Konditionen die Stadt Frankfurt die
Liegenschaft kauft. Nachdem das geklärt ist, sollte der
Vertragsunterzeichnung nichts mehr im Weg stehen.
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11.
November 2014
Heute
nahm ich Kontakt mit dem Liegenschaftsamt auf und sah mich erneut einer
sehr kompetenten und diplomatischen Gesprächspartnerin gegenüber, mit
der sich die Problematik ebenfalls sehr entspannt besprechen ließ.
Demnach besteht grundsätzlich die Bereitschaft, der Stadt angebotene
Liegenschaften im Fechenheimer Mainbogen anzukaufen. Die reine
Abwicklungszeit betrage jedoch erfahrungsgemäß 4-5 Monate, weil die
Entscheidungen Gremien zu durchlaufen hätten. Um den Vorgang einzuleiten,
bot ich nun der Stadt Frankfurt meinen Garten zum Kauf an. Gleichzeitig
machte ich nochmals meinen Standpunkt klar. Nun bin ich gespannt, wie sich
die Stadt Frankfurt dazu äußern wird.
10.
Dezember 2014
Der
Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde ist inzwischen unterzeichnet,
wodurch der Termin für den Abschluss der Renaturierungsmaßnahmen fest
liegt. Nachdem ich die letzten Planungen sah, ist die
Renaturierungsmaßnahme plausibel und im Grund genommen zu begrüßen,
wenn sie tatsächlich umgesetzt wird. Noch bin ich diesbezüglich
skeptisch und es wird sich zeigen, mit welchen Problemen ich jetzt noch
konfrontiert werde.
20.
Dezember 2014
Ende
Dezember bot das Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt die Grundstücke zum
Kauf an. Der Kauf steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung. Eingeschlossen ist auch ein weiteres
Grundstück, das für die Rekonstruktion des Altarms benötigt wird.
Inzwischen
bestätigte ich, dass ich mit den Konditionen einverstanden bin und der
Kauf vorbereitet werden kann. Das letzte Gartenjahr kann beginnen. |
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Obwohl
aus dem Artikel klar hervor geht, dass ich mich ebenso wie meine
Nachbarn längst mit den Maßnahmen und der Stadt Frankfurt
arrangiert habe, interessiert sich nun auch die Frankfurter Neue
Presse für das Thema. Es gehe einfach darum, auch die Kehrseite
der Medaille zu thematisieren, da öffentliche Veranstaltungen zum
Thema keinesfalls die Zielgruppe erreichten und erst jetzt so
langsam registriert werde, was geschehe. Tatsächlich wurden direkt
Betroffene zu keiner Zeit von der Stadt über die Planungen
informiert. Eigentümer, die nicht in Frankfurt wohnen, wurden vor
vollendete Tatsachen gestellt.
Obwohl
am Ausgang unserer Gartenräumungen nichts mehr zu ändern ist,
schadet es nichts, wenn die Öffentlichkeit erfährt, wie solche
Projekte durchgezogen werden. Jahrzehntelang lag der Mainbogen im
Wahrnehmungsschatten der Unteren Naturschutzbehörde, die
bestandserhaltende Maßnahmen der Gärtner unbeanstandet ließ, also
tolerierte. Nach dem Großfeuer Ende 2006, das im Gartengelände
wütete, ließ man uns Gärtner wieder reparieren und aufbauen,
wobei damit erheblich Gelder in den Sand gesetzt wurden, was allerdings
erst jetzt klar wurde.
Was
hier unter "stiller Duldung" passiert ist, ist landauf landab
Usus. Den Naturschutzbehörden fehlt das Personal, um die Landschaft
wirklich schützen zu können. Hier könnten besondere
naturfördernde Aktivitäten nicht nur geduldet, sondern auch aktiv
legalisiert werden. das unterbleibt und man wird auf Antrag oder Anzeige
tätig, dann aber im Sinne der Verfolgung von Vergehen.
Über
die Presse erfuhr ich, dass jetzt eine Flurbereinigung stattfindet,
um in den Besitz all der Flächen zu gelangen, die zur Umgestaltung
benötigt werden. Dieser Schritt hätte an den Anfang des Verfahrens
gehört.
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Chronik der "Renaturierung"
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Im Laufe der Jahre wurde der Garten mit ca. 300 großen Waschbetonplatten und ca. 120 Randeinfassplatten so befestigt, dass er auch nach Hochwasser begehbar blieb und sich die Erdverschiebungen in Grenzen hielten. So konzentrierten sich dann auch die Rückbauarbeiten auf Beton und Betonplatten, die Hütte und die Gerätehütten sowie Metall. Pflanzen und Gerätschaften wechselten ihren Besitzer. Das Zerstörungswerk war vielfältig.
Das Jahr 2016 musste also exakt geplant werden. Als der Startschuss fiel, brachte ich am Gartentor ein Schild an, das auf die Gartenauflösung hinwies und alles, was direkt vor dem Garten abgestellt werde, mitgenommen werden könne. Daraufhin ergaben sich einige Kontakte, die im Laufe des Jahres für einen zügigen Rückbau sorgten. Bis auf wenige Ausnahmen oblag es allerdings mir, die Randeinfassplatten und die Waschbetonplatten auszugraben und vor den Garten zu transportieren. Das brachte mich an manchen Tagen an die Grenzen meiner Kraft.
Das absolute Highlight des Gartens war in den letzten Jahren natürlich meine neue Wetterschutzhütte mit der Feldschmiede. Diese spendete ich der Kinder- und Jugendfarm Maintal. Dies hätte ich auch für ca. 4.000 € verkaufen können, ohne dabei nur einen Finger zu krümmen. Den Abbau und den Transport hätten die Käufer übernommen. Mir war der gute Zweck wichtiger. Das hatte jedoch Schattenseiten. Der Verein unternahm absolut NICHTS. Das komplette Dach demontierte ich allein, wofür ich 5 Tage benötigte.
Der Bauhof der Stadt Maintal übernahm den Transport und später auch die Demontage und den Transport der Hütte. Dies erfolgte absolut professionell und hat mich sehr beeindruckt. Aber auch hier erfolgte keine Unterstützung seitens der KiJu-Farm. Bis Ende Dezember 2016 wurde die Hütte noch nicht wieder aufgebaut. Sie lagert bei der Stadt Maintal. Inzwischen kommen mir echte Zweifel, ob ich richtig gehandelt habe.
Am tiefsten musste ich jedoch bei der Entfernung des Fundaments der Hütte in die Tasche greifen. Das uralte Fundament und die aufgebrachte Ausbesserungsschicht war teilweise zusammen über 40 cm dick. Es füllte zwei Container je 5 m³. Plattenbruch und Steine aller Art füllten nochmals einen Container. Insgesamt wurden über 15 t Beton entsorgt. Das Fundament musste ich vom Abbruchunternehmen zerkleinern und verladen lassen.
Vor der Beauftragung der Baufirma bat ich
das Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt als neuem Eigentümer des
Gartens um die Überprüfung, ob im näheren Umkreis mit
Kampfmitteln zu rechnen sei, die bei den zu erwartenden
Erschütterungen eine Gefahr darstellen könnten. Dies wurde
abgelehnt. Wenn ich besorgt wäre, solle ich auf eigene Rechgnung
den Kampfmittelräumdienst beauftragen. Von Behördnseite bestünden
keine Bedenken. Da im Mainbogen umfangreiche Erdbewegungen
stattfinden und Luftaufnahmen von 1945 belegen, dass in diesem
Gebiet Bomben abgeworfen wurden und bekannt ist, dass bereits
Blindgänger entfernt wurden, war das Verhalten der Behörde sehr
fragwürdig. Glücklicherweise passierte nichts!
Die Gesamtkosten und die Deponiekosten
für die gesamte Renaturierung fressen den Verkaufserlös des Gartens völlig auf. Angesichts der Verluste, die ich 2006 infolge der Brandstiftung erlitt, dürfte der Schaden zusammen über 30.000 € betragen. Hier sind die vielen Arbeitsstunden gar nicht mit eingerechnet.
Der letzte Akt war das Entfernen der Zäune und der Zaunpfosten sowie das Ziehen der Pumpenrohre. Die meisten Pfosten wurden vor mehr als einem Jahrhundert einen Meter tief in den Boden eingelassen. Um ihren Stand zu garantieren, schweißte man damals tellergroße Metallscheiben an ihre Enden oder man versah die Rohre mit T-Stücken, an die man kurze Rohrstücke anbrachte. So wurde dieser Teil des Rückbaues ein Albtraum, bei dem ich mich altersbedingt mehrmals verletzte.
Die Natur fing an zu trauern. Es zeigte sich schnell, wie sich das fehlende Wasser im Garten bemerkbar machte und die Pflanzenpflege fehlte. Als Gärtner blutete mir das Herz. Auch die Vogelwelt litt enorm. Der Abbruch ging langsam zuende. Einen Teil des Abbruchholzes konnte ich verbrennen, dennoch benötigte ich noch weitere Container für all die Materialien, die ich im Laufe der Jahre verbaut hatte. Dazu gehörten auch 1,5 Tonnen Metallschrott.
Mit der Aufgabe des Gartens endet ein wesentliches Kapitel meines Lebens. Mein Zeitgefühl war viele Jahre kang an die jahreszeitlichen Ereignisse gekoppelt. Die Jahreszeiten gewannen so eine andere Bedeutung. Pflanzen und die Tierwelt verschmolzen mit meinem Leben. Im Garten fand ich viele Jahre den Ausgleich zum Beruf, zu meinen vielen Aktivitäten und Belastungen. Die kräftige körperliche Betätigung hielt mich all die Jahre relativ gesund. Ein Leben mit der Natur fand nun ein jähes Ende. Was nach dem Garten kommen wird, ist mir noch völlig unklar.
Ein ganz anderes Kapitel ist der fragwürdige Umgang der Stadt Frankfurt mit Planungen. Seit ca. 1850, als die Straße nach Offenbach - die Starkenburger Straße - und die Schwimmbrücke an deren Ende gebaut wurde, sind die Gärten im Mainbogen als "Grabeland" ausgewiesen und standen unter Schutz. Dieser Schutz wurde von der Frankfurter Grüngürtelplanung rigoros aufgehoben. Nur eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte Klarheit gebracht, ob dies rechtmäßig war. Als Bürger im hohen Alter würde man den Ausgang solcher Rechtsstreitigkeiten nicht mehr erleben. Was auf der einen Seite eine für die Natur insgesamt sinnvolle Planung ist, ist auf der anderen Seite ein absolut unakzeptables Vorgehen.
Nun ist es vollbracht!
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Natur holt sich den Raum zurück
Im Sommer 2017 zeigte die Natur, wie sie
sich bewirtschaftete Nutzflächen zurück holt. Wildkräuter (auch
Unkraut genannt) breiten sich aus und mit Hilfe ihres Samenflugs,
den verrottenden Blättern und verfaulenden Früchten gedeihen sie
prächtig. Die Brombeeren traten ihren Siegeszug an und überwuchern
bereits den früheren Zugang zum Garten, die Brennesseln stehen
meterhoch und die früher gepflegten Hecken weiten sich aus. Der
Frühjahrsfall der Apfelbäume verfault am Boden und die Früchte,
die der letzte Sturm von den Ästen riss, verrotten. Allerlei
Getier durchpflügt den Boden und vom Rasen ist nichts mehr übrig.
Am schlimmsten sieht der Nutzgarten aus. Dort überwuchern
Brombeeren und Disteln die Johannisbeerbüsche und die Himbeeren.
Was einst so schön gepflegt war, ist nun ein Dschungel. Wem das
etwas bringen soll, erschließt sich mir nicht.
Hier stand früher die Hütte und der
Brunnen
Irgendwo unter dem Farn ist der Teich, der
einigen Tieren Wasser spendet
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Der Weg zum Garten ist fast
zugewachsen
So sieht der einstige Nutzgarten
aus |
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